Einlösebedingungen
Käuflich erworbene Gutscheine
- Käuflich erworbene Alfies-Gutscheine können innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist eingelöst werden.
- Die Einlösung kann nur im Rahmen einer Transaktion über über das reguläre Bestellformular (Check-Out) erfolgen.
- Reicht der Wert des Gutscheins für die Bestellung nicht aus, kann der Restbetrag über eine andere reguläre Zahlungsmethode beglichen werden.
- Bei einer Bestellung kann mehr als ein Gutschein verwendet werden.
- Übersteigt der Wert des Gutscheins den Bestellwert wird der verbleibende Betrag dem Kundenkonto der auslösenden Person für zukünftige Bestellungen gutgeschrieben.
- Geschenkgutscheine können nicht bar ausbezahlt oder mit offenen Forderungen verrechnet oder auf ein anderes Kundenkonto transferiert werden. Ein Weiterverkauf ist ebenfalls nicht zulässig.
- Alfies übernimmt keine Haftung für Verlust, Diebstahl und Missbrauch von Gutscheinen.
- Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Unentgeltlich ausgegebene Gutscheine
- Unentgeltlich erworbene Alfies-Gutscheine können innerhalb der angegebenen Frist eingelöst werden. Ist keine Frist angegeben behält sich Alfies vor eine Befristung festzusetzen.
- Reicht der Wert des Gutscheins für die Bestellung nicht aus, kann der Restbetrag über eine andere reguläre Zahlungsmethode beglichen werden.
- Übersteigt der Wert des Gutscheins den Bestellwert wird der verbleibende Betrag dem Einlöserkundenkonto für zukünftige Bestellungen gutgeschrieben.
- Gutscheine können nicht bar ausbezahlt oder mit offenen Forderungen verrechnet oder auf ein anderes Kundenkonto transferiert werden. Ein Weiterverkauf ist ebenfalls nicht zulässig.
- Alfies übernimmt keine Haftung für Verlust, Diebstahl und Missbrauch von Gutscheinen.
- Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Die Einlösung kann nur im Rahmen einer Transaktion über über das reguläre Bestellformular (Checkout) erfolgen.
- Es wird darauf hingewiesen, dass eine wiederholte zweckentfremdende Einlösung von Gutscheinen (z.B.: mehrfaches Einlösen von Neukundenrabatten, etc.) nicht zulässig ist und kann im Einzelfall den Tatbestand des Betruges erfüllen kann.